Rechtsprechung

  • Rechtssachenbeschreibung
    • Nationale Kennung: C 49/11
    • Mitgliedstaat: Europäischen Union
    • Gebräuchliche Bezeichnung:Content Services Ltd v Bundesarbeitskammer
    • Art des Beschlusses: Sonstiges
    • Beschlussdatum: 05/07/2012
    • Gericht: European Court of Justice
    • Betreff:
    • Kläger:
    • Beklagter:
    • Schlagworte:
  • Artikel der Richtlinie
    Distance Selling Directive, Article 5, 1.
  • Leitsatz
    Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung von Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (ABl. L 144, S. 19).

    Es ergeht im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der Content Services Ltd (im Folgenden: Content Services) und der Bundesarbeitskammer über die Form, in der der Verbraucher, der im Internet einen Vertrag im Fernabsatz geschlossen hat, die vertragsrelevanten Informationen erhalten muss.
  • Sachverhalt
  • Rechtsfrage
  • Entscheidung

    Volltext: Volltext

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  • Rechtsliteratur

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